Bei einer Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) gelten besondere Regeln. Hier muss besonders genau hingeschaut werden, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Manchmal wird mit einer Inobhutnahme seitens des Jugendamtes das gerichtliche Verfahren umgangen. Die Folge ist, dass die Verfahrensrechte von Eltern und Kindern verletzt werden.
Daher eine Übersicht über unsere Angebote:
Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt
Fachanwalt für Familienrecht
Dipl.-Päd. Univ.
Rechtsanwälte Zander Hildebrandt
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